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VERMÖGENSVERWALTUNG
Vermögensberater:
Für Vermögensberatung gibt es seitens der Wirtschaftskammer
Österreich eine mehrwöchige Ausbildung für Mitarbeiter von
Finanzdienstleistungsunternehmen. Diese schließt mit einer Prüfung
ab, mit der man gewerblicher/geprüfter Vermögens-berater ist.
Diese Ausbildung wird mit einer Ausweisurkunde dokumentiert, die sie
von Ihrem Berater zur Ansicht verlangen sollten, damit Sie den Beleg
dafür haben, dass er diese Ausbildung durchlaufen hat.
Ein Vermögensberater darf einen Kunden bei der Auswahl
von Wertpapieren beraten und unterstützen, keinesfalls
aber diese autonom für den Kunden durchführen. Dazu hat der
Gesetzgeber eigens die Vermögensverwalter vorgesehen, die einer
besonders strengen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht unterliegen,
sehr viele zusätzliche Formvorschriften erfüllen müssen und die zusätzlich
nicht nur ein sehr hohes Eigenkapital aufweisen müssen, sondern zudem
auch noch verpflichtend Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung
der Wertpapierdienstleisten zugehören müssen.
Den Vermögensverwaltern ist es vorbehalten, Kundendepots direkt
zu verwalten. Dies bedeutet, dass der Vermögensverwalter im Rahmen
des vertraglichen Auftrages des Kunden berechtigt und verpflichtet
ist, Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierdepots durchzuführen,
wobei im einzelnen vom Kunde dazu keine Zustimmung eingeholt werden
muss. Auch ist es in der Regel den Vermögensverwaltern vorbehalten
Investmentfonds zu verwalten (und nicht nur solche anzubieten,
die von Dritten verwaltet werden). Dies kann auch in diesem Fall nur
über Verwendung einer sogenannten Kapitalanlagegesellschaft geschehen,
die für diese besonderen Vermögenspools ein eigenes Haftungsdach mit
besonderen Eigenkapitalvorschriften bietet. Grundsätzlich werden diese
Kapitalanlagegesellschaften sehr genau von Wirtschaftsprüfern und
der Finanzmarktaufsicht überprüft. Überhaupt kann man festhalten,
dass die Vorschriften und Auflagen umso bedeutsamer werden, wie Gestaltungsmöglichkeiten
übernommen werden dürfen.
Dies bedeutet, dass auch ein Vermögensverwalter strengeren Eigenkapital-vorschriften
und Aufsichtsregeln unterliegt als ein Vermögensberater und auch,
dass er mehr Kosten zu schultern hat als ein solcher. Der große Formaufwand,
aber auch der hohe Eigenkapitalaufwand dürften die Hauptgründe dafür
sein, warum es in Österreich lediglich rund 85 Vermögensverwalter
gibt (davon sind rund 50 Banken- oder Versicherungstöchter!) während
es in der Schweiz rund 4.000 eingetragene Vermögensverwalter gibt!
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Vermögensberater und einem
Vermögensverwalter für den Kunden:
Ein Vermögensberater darf keine Veränderungen in der Zusammensetzung
des Wertpapierdepots durchführen, wenn er nicht im Einzelfall
mit dem Kunden Rücksprache hält und dessen Zustimmung (in aller Regel
schriftlich) dokumentieren kann. Ein Vermögensverwalter geht mit
dem Kunden ein sehr klar umrissenes Vertragsverhältnis ein, das ihm
im vom Kunden vorgegebenen Rahmen erlaubt „frei zu agieren“. Das
Interessante an den österreichischen Vermögensverwaltungs-unternehmen
ist, dass sie in einem Bankenmarkt wie Österreich bestehen können.
Dies geht nur durch sehr hohen Einsatz und überdurchschnittliche Begabung.
Für Anleger in Österreich gibt es eine hinreichend große
Auswahlmöglichkeit an interessanten Veranlagungsstilen,
die durch österreichische Vermögensverwalter gelebt werden.
In eine Auswahl verschiedener Stile zu investieren reduziert langfristig
das Risiko und erhöht gleichzeitig den Ertrag.
Lesen Sie in die einzelnen Bereiche der Mitglieder
der AMA hinein und suchen Sie zu Ihnen passende Veranlagungsstrategien
und vergleichen Sie die Produkte der AMA – Mitglieder gerne mit solchen
von Banken, sie werden sehen, dass sich das für Sie rechnen kann.
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