Asset Managers Austria
 Home
 Mitglieder
 Impressum
Willkommen bei den Asset Managers Austria - Vermögensverwaltern
VERMÖGENSVERWALTUNG

Vermögensberater:

Für Vermögensberatung gibt es seitens der Wirtschaftskammer Österreich eine mehrwöchige Ausbildung für Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen. Diese schließt mit einer Prüfung ab, mit der man gewerblicher/geprüfter Vermögens-berater ist. Diese Ausbildung wird mit einer Ausweisurkunde dokumentiert, die sie von Ihrem Berater zur Ansicht verlangen sollten, damit Sie den Beleg dafür haben, dass er diese Ausbildung durchlaufen hat.

Ein Vermögensberater darf einen Kunden bei der Auswahl von Wertpapieren beraten und unterstützen, keinesfalls aber diese autonom für den Kunden durchführen. Dazu hat der Gesetzgeber eigens die Vermögensverwalter vorgesehen, die einer besonders strengen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht unterliegen, sehr viele zusätzliche Formvorschriften erfüllen müssen und die zusätzlich nicht nur ein sehr hohes Eigenkapital aufweisen müssen, sondern zudem auch noch verpflichtend Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleisten zugehören müssen.

Den Vermögensverwaltern ist es vorbehalten, Kundendepots direkt zu verwalten. Dies bedeutet, dass der Vermögensverwalter im Rahmen des vertraglichen Auftrages des Kunden berechtigt und verpflichtet ist, Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierdepots durchzuführen, wobei im einzelnen vom Kunde dazu keine Zustimmung eingeholt werden muss. Auch ist es in der Regel den Vermögensverwaltern vorbehalten Investmentfonds zu verwalten (und nicht nur solche anzubieten, die von Dritten verwaltet werden). Dies kann auch in diesem Fall nur über Verwendung einer sogenannten Kapitalanlagegesellschaft geschehen, die für diese besonderen Vermögenspools ein eigenes Haftungsdach mit besonderen Eigenkapitalvorschriften bietet. Grundsätzlich werden diese Kapitalanlagegesellschaften sehr genau von Wirtschaftsprüfern und der Finanzmarktaufsicht überprüft. Überhaupt kann man festhalten, dass die Vorschriften und Auflagen umso bedeutsamer werden, wie Gestaltungsmöglichkeiten übernommen werden dürfen.

Dies bedeutet, dass auch ein Vermögensverwalter strengeren Eigenkapital-vorschriften und Aufsichtsregeln unterliegt als ein Vermögensberater und auch, dass er mehr Kosten zu schultern hat als ein solcher. Der große Formaufwand, aber auch der hohe Eigenkapitalaufwand dürften die Hauptgründe dafür sein, warum es in Österreich lediglich rund 85 Vermögensverwalter gibt (davon sind rund 50 Banken- oder Versicherungstöchter!) während es in der Schweiz rund 4.000 eingetragene Vermögensverwalter gibt!

Der wichtigste Unterschied zwischen einem Vermögensberater und einem Vermögensverwalter für den Kunden:


Ein Vermögensberater darf keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierdepots durchführen, wenn er nicht im Einzelfall mit dem Kunden Rücksprache hält und dessen Zustimmung (in aller Regel schriftlich) dokumentieren kann. Ein Vermögensverwalter geht mit dem Kunden ein sehr klar umrissenes Vertragsverhältnis ein, das ihm im vom Kunden vorgegebenen Rahmen erlaubt „frei zu agieren“. Das Interessante an den österreichischen Vermögensverwaltungs-unternehmen ist, dass sie in einem Bankenmarkt wie Österreich bestehen können. Dies geht nur durch sehr hohen Einsatz und überdurchschnittliche Begabung.

Für Anleger in Österreich gibt es eine hinreichend große Auswahlmöglichkeit an interessanten Veranlagungsstilen, die durch österreichische Vermögensverwalter gelebt werden. In eine Auswahl verschiedener Stile zu investieren reduziert langfristig das Risiko und erhöht gleichzeitig den Ertrag.
Lesen Sie in die einzelnen Bereiche der Mitglieder der AMA hinein und suchen Sie zu Ihnen passende Veranlagungsstrategien und vergleichen Sie die Produkte der AMA – Mitglieder gerne mit solchen von Banken, sie werden sehen, dass sich das für Sie rechnen kann.



 
 
© Asset Managers Austria 2008